§ 1 Name, Eintrag, Sitz und Geschäftsjahr
• Diese Ordnung gilt für das Team Rilchingen-Hanweiler
§ 2 Zweck des Teams
• Das Team erkennt die Satzung von WÄHLBAR e.V. uneingeschränkt an.
• Aufstellen von Listen bei Kommunalwahlen in der Gemeinde Kleinblittersdorf
• Das Team bekennt sich zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und zur
Verfassung des Saarlandes. Er wahrt parteipolitische Neutralität und lehnt jeden
Extremismus ab.
§ 3 Mitgliedschaft
1. Mitglied kann werden, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat, sich zu der vorliegenden
Satzung sowie zu den Zielen von WÄHLBAR e.V. bekennt.
2. Die Mitgliedschaft wird durch die Annahme einer schriftlichen Beitrittserklärung
seitens des Vorstandes erworben.
§ 4 Mitgliedsbeiträge
• Die Höhe und Fälligkeit der Beiträge wird durch eine Beitragsordnung geregelt, die von
der ordentlichen Mitgliederversammlung WÄHLBAR e.V. beschlossen wird.
§ 5 Organe des Teams
Organe des Teams Rilchingen-Hanweiler sind:
• a) Der Team-Vorstand
• b) Die Mitgliederversammlung Team Rilchingen-Hanweiler
§ 6 Teamleitung
1. Die Teamleitung von WÄHLBAR Rilchingen-Hanweiler besteht aus dem 1. Teamleiter,
sowie dem Stellvertreter, dem Beisitzer, dem Kassierer, dem Verantwortlichen für
Öffentlichkeit und dem Schriftführer.
2. Der Teamleitung von WÄHLBAR Rilchingen-Hanweiler. führt die laufenden Geschäfte
des Teams.
3. Der Teamleitung wird für einen Zeitraum von 2 Jahren gewählt. Die Teamleitung bleibt
jedoch bis zu einer Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist zulässig. Bei Beendigung der
Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt in der Teamleitung.
4. Die Teamleitung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit
gilt ein Antrag als abgelehnt.
5. Die Teamleitung entscheidet über die Neuaufnahme von Mitgliedern, in der Regel in
den monatlichen Teamsitzungen. Kurzfristig kann auch eine online Abfrage
durchgeführt werden. Es gilt die einfache Mehrheit
§ 7 Mitgliederversammlung Team Rilchingen Hanweiler
1. Die ordentliche Team-Mitgliederversammlung findet im Kalenderjahr statt. Eine
außerordentliche Team-Mitgliederversammlung ist von der Team Leitung
einzuberufen, wenn ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich verlangen.
2. Die Einladung zu der Team-Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich (postalisch oder
per E-Mail) durch Teamleitung. Die Einladungen müssen den Mitgliedern mindesten
zwei Wochen vor dem Tag der Team-Mitgliederversammlung unter Bekanntgabe der
Tagesordnung zugegangen sein.
3. In besonderen Fällen kann auch vom Leiter eine außerordentliche Team-
Mitgliederversammlung mit einer Frist von 10 Tagen einberufen werden.
4. Den Vorsitz in der Team-Mitgliederversammlung führt der Leiter oder einer seiner
Stellvertreter. Über die Team-Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu
erstellen, die vom Leiter und von Schriftführer zu unterzeichnen ist.
5. Jede satzungsmäßig einberufene Team-Mitgliederversammlung ist beschlussfähig,
ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Vereinsmitglieder.
6. Die Team-Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit
(Ausnahmen regelt die Satzung). Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
7. Beschlüsse können auch schriftlich gefasst werden. Dazu wird die Beschlussvorlage
allen Mitgliedern per Post / E-Mail mit einer Frist von zwei Wochen zur Stimmabgabe
vorgelegt. Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit. Stimmabgaben, die
nicht bis zum Ende der Frist beim Verein eingehen, gelten als Enthaltungen. Das
Ergebnis muss allen Vereinsmitgliedern sofort schriftlich mitgeteilt werden.
8. Die Team-Mitgliederversammlung kann auch ohne Präsenz der Mitglieder stattfinden
(Videokonferenz).
9. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
§ 8 Rechnungsprüfung
1. Die Team-Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren die zwei
Rechnungsprüfer. Wiederwahl ist zulässig.
2. Die Rechnungsprüfung muss einmal am Ende des Geschäftsjahres erfolgen. Die
Rechnungsprüfer prüfen die Kasse des Vereins sowie die Bücher und Belege sachlich
und rechnerisch. Sie erstatten dem Vorstand Bericht und beantragen bei
ordnungsgemäßer Prüfung die Entlastung des Kassierers und des Vorstandes.
§ 9 Wahlen und Abstimmung
1. Bei Wahlen entscheidet die einfache Mehrheit der gültigen Stimmen. Kommt es im
ersten Wahlgang zu einer Stimmengleichheit, so hat ein zweiter Wahlgang
stattzufinden. Bringt auch dieser zweite Wahlgang keine Entscheidung, so entscheidet
das Los.
2. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit, soweit nicht in der Satzung
ausdrücklich anderes bestimmt ist. Abgestimmt und gewählt wird in der Regel
öffentlich durch Handzeichen. Auf Verlagen eines Drittels der anwesenden
Stimmberechtigten erfolgt eine geheime Abstimmung oder Wahl. Stimmenthaltungen
werden nicht mitgezählt.
§ 10 Auflösung des Teams
1. Die Team-Mitgliederversammlung, die über die Auflösung beschließen soll, ist nur
dann beschlussfähig, wenn sie mit einer Frist von zwei Wochen zu diesem Zweck
einberufen wurde und wenn mindestens drei Viertel der satzungsmäßigen
Stimmberechtigten anwesend sind. Ist die Versammlung nicht beschlussfähig, so ist
innerhalb eines Monats eine zweite außerordentliche Team-Mitgliederversammlung
abzuhalten, die dann über die Auflösung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen
Stimmberechtigten beschließt.
2. Der Beschluss über die Auflösung bedarf jedoch einer 3⁄4 Mehrheit der in dieser Team-
Mitgliederversammlung erschienenen Stimmberechtigten.
3. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an die Lebenshilfe für
Menschen mit Behinderung Obere Saar e. V., Industriestraße 8, 66129 Saarbrücken,
die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche
Zwecke zu verwenden hat.
§ 11 Änderung der Ordnung
1. Beschlüsse der Team-Mitgliederversammlung, die eine Satzungsänderung enthalten,
müssen mit 3⁄4 Mehrheit der in der Team-Mitgliederversammlung anwesenden
Stimmberechtigten gefasst werden.
2. Anträge auf Satzungsänderungen werden in der Team-Mitgliederversammlung nur
dann behandelt, wenn sie mindestens sieben Tage vor dem Tag der Team-
Mitgliederversammlung schriftlich bei der Teamleitung eingegangen sind.
3. Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen
Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese
Satzungsänderungen müssen allen Vereinsmitgliedern sofort schriftlich mitgeteilt
werden.
§ 12 Team – Gründungsversammlung
Die Gründungsversammlung wurde am 11.01.2023 durchgeführt.
§ 13 Datenschutz
1. Im Rahmen der Mitgliederverwaltung werden von den Mitgliedern
personenbezogene Daten erhoben (gemäß schriftlicher Beitrittserklärung in der
aktuell gültigen Fassung). Diese Daten werden im Rahmen der Mitgliedschaft
verarbeitet und gespeichert.
2. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, wenn der Verein hierzu gesetzlich
verpflichtet ist.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so berührt
dies die Gültigkeit der Ordnung im Ganzen nicht.
§ 15 Inkrafttreten
Diese Team-Ordnung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Kleinblittersdorf, den 07.01.2023